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Sicherheit in Pflegeanstalten: Vergiftungsmeldungen und Anwendersicherheit

Die Vergiftungsmeldungen der staatlichen Notrufzentralen, koordiniert im BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung), und auch die berufsgenossenschaftlichen Meldungen über Vergiftungsfälle sind selbstverständlich eine wichtige Quelle von Informationen für den IHO und seine Mitgliedsfirmen, ob, wo und wie die Sicherheit der Produkte verbessert werden muss.

Dabei wird nicht nur darauf geachtet, dass die entsprechende Kennzeichnung, Produktaufmachung oder Auslobung nachgeführt wird, sondern es werden auch entsprechende Anweisungen an das Anwenderpersonal oder organisatorische Lösungen erarbeitet.

Ein Beispiel: Immer wieder kam es in Pflegeheimen zu Verätzungen, weil verwirrte oder demente ältere Menschen benzolkoniumchloridhaltige Desinfektionsmittel zu sich genommen hatten. Teilweise waren sogar Todesfälle zu beklagen.

Selbstverständlich wurden die Konzentrationsgrenzen für die Einstufung als ätzend entsprechend verändert. Aber die beste Kennzeichnung nützt nichts, wenn sie den Adressaten nicht erreicht – das gilt für demenzkranke Patienten genauso wie nicht der Sprache mächtiges Personal. Daher wurden Merkblätter erarbeitet, die in den häufigsten Sprachen der Reinigungspersonale die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen beschreiben.

Diese Maßnahmen gehen ohnehin aus der Chemikaliengesetzgebung hervor und sind auf Etiketten und Gebrauchsanweisungen zu lesen, aber offensichtlich doch für das Personal noch nicht selbstverständlich. Chemikalien dürfen niemals in Getränkeflaschen oder sonst mit Lebensmitteln verwechselbare Erscheinungsformen umgefüllt werden.

Fertige Gebrauchslösungen müssen ggf. entsprechend als Gefahrstoff gekennzeichnet sein und dürfen ebenfalls nicht unbeaufsichtigt oder gar geöffnet und für Patienten erreichbar herumstehen. Konzentrierte Reinigungs- oder Desinfektionsmittel müssen in einem abgeschlossenen Raum außerhalb der Reichweite von Patienten aufbewahrt werden und dürfen nur von geschultem Personal gehandhabt werden.

Schließlich muss das Personal über die richtigen Maßnahmen informiert sein, wenn doch ein Patient ein Desinfektionsmittel getrunken hat: Übereilte und falsche Maßnahmen können die Folgen auch verschlimmern.

Seit diese Merkblätter verbreitet und die entsprechenden Maßnahmen durch Schulungen der Desinfektionsmittelhersteller etabliert sind, traten praktisch keine weiteren solche Vergiftungsfälle mehr auf.