19.07.1999
Biozidprodukte zulassungspflichtig - IHO vertritt Hersteller von Biozidprodukten
Alle Biozidprodukte müssen zugelassen werden
Die EU-Biozidprodukterichtlinie 98/8/EG (BPR) macht alle Produkte zulassungspflichtig, die "dazu bestimmt sind, schädliche Organismen zu beseitigen, fernzuhalten oder unschädlich zu machen". Nur bestimmte, positiv gelistete Wirkstoffe dürfen enthalten sein. Mit ersten Wirkstofflistungen und Produktzulassungen wird ca. 2005 - 2007 gerechnet. Die Regelungen müssen noch in nationales Recht umgesetzt werden, die für Zulassungen zuständige Behörde ist noch nicht benannt (Stand 1.1.2000)
Es werden Desinfektionsmittel für Haut an Tier und Mensch, feste und faserige Oberflächen, Konservierungsmittel und weitere Produkte aus dem gesamten Bereich des IHO erfaßt. Viele Desinfektionsmittel, die bisher dem Arzneimittelgesetz unterlagen (Geltungsarzneimittel) oder in Zulassungsverfahren des Robert-Koch-Instituts (RKI), der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) oder der Dt. Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) in deren Listen aufgenommen wurden, werden künftig von der Biozidproduktegesetzgebung erfaßt, alle übrigen zusätzlich unterworfen.
Der IHO stellt sich dieser Herausforderung und vertritt die Interessen der Hersteller von Biozidprodukten, insbesondere Desinfektionsmitteln.
