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22.06.2004

Zitronensäure: essen ja, Ökoreiniger nein?

EU-Chemikalienpolitik: REACh und ein Beispiel für seine Auswüchse

Kaltenkirchen:

„Die Regulierungswut der EU stellt viele Anwendungen unserer Branche in Frage“, erklärt Thomas Methfessel, Geschäftsführer der Karl Walter Reinigungsmittelwerk GmbH, in Kaltenkirchen. Methfessel hatte am 27. Mai 2004 EU-Parlamentarier aller wesentlichen Parteien zum Gespräch über die EU-Chemikalienpolitik in sein Unternehmen eingeladen. Im Beisein von Reimer Böge und Dr. Christian v. Bötticher, beide CDU, wurden die Probleme mit REACh (Registrierung, Evaluierung und Authorisierung von Chemikalien) diskutiert. Methfessel nannte als Beispiel die allseits bekannte, in Lebensmitteln eingesetzte Zitronensäure. „Sie ist bereits für die Verwendung in Lebensmitteln geprüft und zugelassen. Dieselbe Zitronensäure muss nach REACh erneut geprüft und registriert werden, wenn sie als Kalklöser in einem Sanitärreiniger eingesetzt wird. Auf gut Deutsch: essen darf ich sie, aber in das Klo schütten nicht ?. Methfessel weiter „Solche Beispiele gibt es viele, noch eines: Alkohol, den ich wohl ohne weiteres trinken darf, aber nicht in einen Glasreiniger verarbeiten“. Er stellt ausdrücklich fest, dass die geplante Verordnung REACh in dieser Form nicht in Kraft treten sollte. Aus seiner Sicht sind Vereinfachungen hin zu einem praktikablen und kontrollierbaren Verfahren zwingend notwendig.

Im Gegensatz zu oft wiederholten Behauptungen, es lägen kaum Daten vor, ist die Datenbank der EU für Stoffe mit großem Produktionsvolumen zu 87% gefüllt. Auch die Behauptung, 99% dieser Chemikalien seien nie geprüft worden, ist falsch: allein die Bundesrepublik hat 230 Stoffberichte veröffentlicht. Der IHO hat zusammen mit IG BCE, Bauberufsgenossenschaft und Bundesinnungsverband Gebäudereiniger den Produktcode „Gebäudereinigungs- und Pflegemittel“ erarbeitet, der die 250 häufigsten Einsatzstoffe in diesen Produkten für den Anwender bewertet. „Da kann man nicht sagen, es lägen keine Daten vor, und die Stoffe würden nicht sicher angewendet“, kommentiert Dr. Gekeler, der Geschäftsführer des IHO (Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz). „Es gibt tatsächlich Schwächen in der Umsetzung der geltenden Gesetze, aber die werden durch den derzeitigen Vorschlag zu REACh verschlimmert und nicht beseitigt.“

Seit Vorliegen des EU-Vorschlages vom Oktober 2003 zu REACh diskutieren die Mitgliedsfirmen des IHO (Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz) in persönlichen Gesprächen mit Politikern und Entscheidungsträgern aus Berlin und Brüssel die Bedeutung und die Auswirkungen dieser Gesetzesvorlage für ihre Branche. Fazit: ein praktikables und damit zum Schutz von Umwelt und Gesundheit besser wirksames REACh ist möglich. Man muss nur der Wirklichkeit Rechnung tragen.