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10.04.2001

Stellungnahme zum Verzicht auf den Einsatz von Alkylphenolethoxilaten (APEO) in technischen Reinigungsmitteln

Eigenschaften: Alkylphenolethoxilate (APEO) sind kostengünstige und hochwirksame Tenside mit hervorragenden anwendungstechnischen Eigenschaften. Sie sind daher für eine Vielzahl von technischen Anwendungen einsetzbar, so auch für Wasch- und Reinigungsmittel für Einsatzgebiete mit besonderen Anforderungen. Hauptsächlich werden Nonyl- und Octyl- PEO hergestellt. Kritisch werden die Umwelt- und Gesundheitswirkungen bewertet. Beim Primärabbau in Kläranlagen und Gewässern wird das nicht leicht abbaubare und für Gewässerorganismen schädlichere Ausgangsprodukt Alkylphenol, meist Nonylphenol (NP), wieder freigesetzt. Für NP wurde eine Umweltkonzentration ohne schädliche Wirkungen (PNEC) von 0,3 mg/l abgeleitet. Zusätzlich wurde in Laborexperimenten eine endokrine (hormonähnliche) Wirkung festgestellt, deren Wirkschwelle mehrere Größenordnungen höher als die aquatische Toxizität liegt.

Bewertung: Das Umweltbundesamt (UBA) hat festgestellt, dass die kritischste Wirkung der APEO die Giftigkeit gegen Wasserorganismen des Abbauproduktes Nonylphenol ist. Aktuelle Messungen zeigen, dass die PNEC in deutschen Fließgewässern nicht überschritten wird. Nonylphenol wird im Rahmen des EU – Altstoffprogramms einer Risikobewertung unterzogen, die das gesamte in Literatur und Firmen verfügbare Wissen einbezieht.

Verzichtserklärung der Industrie: 1986 haben die betroffenen Fachverbände der chemischen Industrie (IKW, IPP, TEGEWA und FIR) eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Verzicht auf den Einsatz von APEO in Produkten, die dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) unterliegen, abgegeben. Noch im selben Jahr wurden APEO in Waschmitteln für Haushalt und Gewerbe nicht mehr eingesetzt. In den Folgejahren wurden Anwendungen in Haushaltsreinigungsmitteln substituiert. Bis 1992 wurden auch Anwendungen in technischen und Industriereinigern substituiert, die wegen der besonderen technischen Anforderungen erst die Entwicklung von hinreichend wirksamen Ersatzstoffen erforderten. Von diesem Zeitziel zunächst ausgenommen waren Anwendungen, die gleichzeitig andere nicht hinreichend abbaubare Tenside erforderten, und für die der Verzicht deshalb besonders schwierig zu realisieren war.

Umsetzung im IHO: Für die technisch besonders schwierig zu realisierende Umsetzung für technische Anwendungen und Industriereiniger zeichnete die Fachvereinigung Industriereiniger (FIR) verantwortlich, deren Nachfolgeorganisation seit 1992 der IHO ist. Die Einsatzmengen wurden jährlich erhoben. Von 1091 Tonnen / Jahr (1985) wurde der Einsatz auf unter 20 Tonnen/Jahr (1999) zurückgeführt (siehe Grafik). Im Jahr 1992 war die zunächst von diesem Zeitziel ausgenommene Menge von 300 – 400 Tonnen unterschritten. Der Einsatz im Jahr 1999 betrifft im Wesentlichen Produkte für den Export oder solche, die nicht dem WRMG unterliegen.

Ausblick: Eine behördliche Überprüfung der nach WRMG an das UBA zu meldenden Rezepturen und Produktionsmengen hat ergeben, dass 1999 noch unter 70 Tonnen APEO in Deutschland in seit 1992 neu angemeldeten Produkten eingesetzt wurden. Diese sind nicht in Verbänden organisierten, hauptsächlich ausländischen Produzenten zuzuordnen. Diese Zahl ist wegen der Bandbreiten der Konzentration und Produktionsmenge und wegen unsicherer Meldedisziplin der Hersteller mit Unsicherheiten behaftet.

Die Umsetzung der Selbstverpflichtung mit gegenüber Ordnungsrecht rascherem Effekt und einem Erfolgsgrad von 98% auch in den schwierigsten Einsatzgebieten wird von allen Beteiligten als erfolgreich bewertet.

Wegen des öffentlichen Drucks auf die Regierung, insbesondere der Medienarbeit interessierter Organisationen bezüglich der endokrinen Effekte, erwägt das BMU eine Verbotsverordnung. Diese müsste mindestens der EU notifiziert, besser noch europaweit einheitlich erlassen werden und würde existierende Wettbewerbsverzerrungen beseitigen. Bisher stand einer solchen Regelung entgegen, dass sie nicht durch Fakten begründet werden kann.

Für den Fall, dass eine Verbotsverordnung erlassen wird, treten wir vorsorglich dem möglichen falschen Eindruck in der Öffentlichkeit entgegen, dass dies notwendig sei, weil eine Selbstverpflichtung der Industrie nicht erfolgreich war und/oder weil endokrine Effekte das erfordern.