Selbstverpflichtungen
- Verzicht auf Großgebinde für Peressigsäure: Erweiterung IBC
- [29.04.2004] Die Mitgliedsfirmen des IHO (Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz für industrielle und institutionelle Anwendungen e.V.), die nahezu die komplette Branche der Anbieter für gewerblich/industriell eingesetzte Reinigungs- und Desinfektionsmittel repräsentieren, hatten 1994 freiwillig darauf verzichtet, peressigsäurehaltige Desinfektionsmittel in Container-Großgebinden anzubieten.
- Freiwillige Kennzeichnung „Aktivchlor“ – haltiger Produkte
- [11.05.2001] Laut EU - Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG Anhang II müssen „aktivchlor“-haltige Publikumsprodukte ab 1% Chlor mit dem Warnhinweis: „nicht zusammen mit anderen Reinigern verwenden“ versehen sein.
- Verzicht auf Großgebinde für Peressigsäure (PES)
- [30.11.1994] Die Mitgliedsfirmen des Fachbereiches Ernährungsindustrie im IHO (Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz für in-dustrielle und institutionelle Anwendungen e.V.), die nahezu die komplette Branche der Anbieter für gewerblich/industriell eingesetzte Reinigungs- und Desinfektionsmittel repräsentieren, verzichten freiwillig darauf, peressigsäurehaltige Desinfektionsmittel in Container-Großgebinden anzubieten.
- Erklärung zur Reduzierung der Gewässerbelastung durch EDTA
- [31.07.1991] Mittelfristig (ca. 5 Jahre) ist eine Halbierung der derzeitigen EDTA-Belastung (Frachten) der oberirdischen Gewässer anzustreben. Der jeweils erreichte Fortschritt wird durch Messungen an noch auszuwählenden repräsentativen Meßstellen dokumentiert. An Meßstellen, an denen bereits heute die EDTA-Belastung niedrig ist, soll keine signifikante Erhöhung eintreten.
- Freiwillige Verzichtserklärung auf Alkylphenolethoxylate (APEO)
- [14.01.1986] Im Jahre 1981 wurden in der Bundesrepublik Deutschland einschheßlich Berlin (West) ca. 18.500 t APEO eingesetzt. Von dieser Gesamtmenge gelangten ca. 13.500 t ins Abwasser, bei denen es sich nahezu ausschheßlich um Tripropenylphenol- und in untergeordnetem Maße um Di-isobtutylphenol- polyglykolether handelte. Im folgenden werden diese Produkte als APEO bezeichnet.
