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GHS

Was heißt GHS? Die Abkürzung steht für „Globally Harmonized System“ und bedeutet eine weltweite einheitliche Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe für Transport und Verwendung.

Ziel von GHS und was bedeutet GHS?

Die Vereinten Nationen haben das Ziel vorgegeben, chemische Stoffe nach weltweit einheitlichen Gefahrenmerkmalen einzustufen und zu kennzeichnen. Damit werden zukünftig die Staaten, die noch keine oder schlecht funktionierende Chemikalienregelungen haben, zu einem sicheren Umgang mit Chemikalien beitragen.

Das bedeutet aber auch eine Einigung auf höchstem Niveau der Einstufung. Gar keine Einheitlichkeit gibt es hingegen bei den Konsequenzen, die aus der Einstufung erfolgen. Zudem kann jedes Land entscheiden, ob es sich überhaupt beteiligt und welche Komponenten umgesetzt werden. Deshalb ist das System weder global noch harmonisiert.

Die EU-Kommission hat diese UN-Initiative sehr engagiert und umfassend aufgegriffen. Die Einführung der „Classification-Labelling-Packaging (CLP)“-Verordnung wird zu verschärften Einstufungen sehr vieler Stoffe und Produkte führen. Ohne dass sich diese Gefahreneigenschaften verändern und obwohl die Verwendung derzeit schon sicher ist, führt dies zu Verwendungsbeschränkungen, Bürokratieaufwand und zusätzlichen Schutzmaßnahmen. Eine Vielzahl nationaler wie europäischer Rechtsvorschriften wie beispielsweise Arbeitsschutz oder Störfallverordnung verlangen dies zwingend. Insbesondere in Deutschland kommen Technische Regeln und Normen hinzu.

Unser nationaler sowie europäischer Verband begleiten intensiv diesen Umsetzungsprozess. Mit Unterstützung der Firmenexperten und im Dialog mit der Politik verfolgen die Verbände das Ziel, dass die Einführung von GHS nicht den Nutzen der chemischen Stoffe unterbindet. Im Hinblick darauf, dass die neue Chemikalienverordnung REACH in der EU umgesetzt wird und auch die Biozidprodukte-Richtlinie gleichzeitig wirksam wird, ist Vorsicht und Augenmaß geboten. Den Stand der Beratungen, Vorschläge und weitere Informationen können unsere Mitgliedsfirmen im Extranet nachlesen.