Aussage des Verbandes IHO bestätigt
„Aktiviertes Wasser, hergestellt durch Elektrolyse vor Ort, entweder in einer Sprühflasche oder mittels einer Apparatur, die in einer Scheuersaugmaschine integriert ist, reinigt nicht besser als Leitungswasser“, so der Geschäftsführer des Industrieverbandes Hygiene und Oberflächenschutz für industrielle und institutionelle Anwendung e.V. (IHO), Dr. Heiko Faubel, anlässlich der Fachbereichstagung im Oktober. „Wir sind in unseren früheren Aussagen zu diesem Thema durch das aktuelle Gerichtsurteil des Landgerichtes Stuttgart, das die Klage der Firma Kärcher gegen Firma Tennant behandelt hatte, bestätigt worden“, erläutert Faubel. Kärcher, auch Mitglied im IHO, hatte gegen die Werbeaussagen von Tennant geklagt, die solche Systeme vertreibt. Das Urteil wurde nun rechtskräftig.
In dem Urteil wurden mehrere Aussagen von Tennant als irreführend bewertet. Dieses Urteil erging auf grundliegenden Untersuchungen des renommierten wissenschaftlichen Instituts Micromol (Karlsruhe) und des vom Gericht beauftragten unabhängigen Sachverständigen Thomas Hofmann (Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaft). Die verfahrensgegenständlichen Werbeaussagen von Tennant zum aktivierten Wasser sind wissenschaftlich nicht haltbar.
Als irreführend bewertet wurden Werbeaussagen wie:
Ø aktiviert Wasser, so dass es wie ein kräftiges Reinigungsmittel wirkt
Ø macht sich einen eigenen starken Reiniger
Ø senkt Kosten, weil kein Allzweckreiniger für die Scheuersaugmaschinen gekauft werden muss
Ø die Technologie ist eine bewährte Technologie
Das Gericht hat in seiner schriftlichen Urteilsbegründung zum Ergebnis der Beweisaufnahme festgestellt: das (….), die Reinigungswirkungen des mit dieser Technologie aufbereiteten Wassers nicht über diejenigen von reinem Leitungswasser hinausreichen und insbesondere nicht diejenigen eines starken bzw. kräftigen Reinigers oder Allzweckreinigers entsprechen.
Der IHO hatte bereits schon früher zu solchen Aussagen Stellung bezogen und die Situation klargestellt, die durch Untersuchungen von verschiedenen Mitgliedsfirmen belegt wurden.