Am 14. Juni 2024 wurde das Ratsmandat zur Detergenzienverordnung verabschiedet, wodurch der Weg für die Trilogverhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Parlament und dem Rat geebnet ist. Diese Verhandlungen werden eine entscheidende Rolle bei der zukünftigen Regulierung von Wasch- und Reinigungsmitteln in der EU spielen. Im Mandat sind mehrere Kernthemen verankert, die für die Industrie von großer Bedeutung sind.

Kernthemen des Ratsmandats

1. Phosphorgehalte:

Die bisherige Beschränkung der Phosphorgehalte bleibt bestehen, basierend auf einem umfassenden Impact Assessment. Eine Review-Klausel ermöglicht jedoch zukünftige Anpassungen der Beschränkungen, die nach weiteren Bewertungen umgesetzt werden können. Interessanterweise differenziert diese Klausel nicht zwischen professionellen und Verbraucherprodukten.

2. Mikroorganismen:

Es sollen spezifische Risikobewertungsverfahren für Mikroorganismen in Wasch- und Reinigungsmitteln entwickelt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit und Wirksamkeit solcher Produkte zu gewährleisten.

3. Digitaler Produktpass (DPP):

Der DPP soll auf „Modell-Ebene“ definiert werden. Dies bedeutet, dass jedes Modell eines Produkts den gleichen Hersteller, Handelsnamen und die gleiche Formulierung haben muss. Bei Änderungen muss ein neuer DPP erstellt werden, der durch einen neuen Code auf dem Etikett gekennzeichnet wird. Allerdings stellt der Vorschlag für das Kriterium „Formulierung“ basierend auf der Inhaltsstoffliste (Annex IV) für die interne Konformitätsbewertung einen erheblichen Aufwand für die Industrie dar und ist in seiner aktuellen Form schwer umsetzbar.

4. Bürokratieabbau:

Durch den Verzicht auf die CE-Markierung soll unnötige Bürokratie abgebaut werden, was zu einer Entlastung der Industrie führen könnte.

Erweiterung der Definition von „Detergent“

Der Rat plant zudem, die Definition von „Detergent“ zu erweitern. Diese soll zukünftig auch Einweich-, Bleich- und Spüllösungen für Oberflächen umfassen. Bislang bezog sich die Definition nur auf Waschmittelzusätze oder Geschirrspülzusätze. Darüber hinaus sollen alle Zusätze erfasst werden, die zusammen mit Wasch- und Geschirrspülmitteln eingesetzt werden. Die konkreten Auswirkungen dieser Erweiterung auf die Industrie müssen nun geklärt werden.

Ausblick auf die Trilogverhandlungen

Die A.I.S.E. (International Association for Soaps, Detergents and Maintenance Products) steht in direktem Austausch mit den beteiligten Gremien der Europäischen Kommission, des Rats und des Parlaments und verfolgt die anstehenden Trilogverhandlungen intensiv. Diese sollen zeitnah initiiert werden, und der IHO ist im A.I.S.E. Gremium vertreten.

Wir werden die Entwicklungen und Ergebnisse der Trilogverhandlungen aufmerksam verfolgen und Sie über die Auswirkungen auf die Industrie informieren.