Die KRINKO-Empfehlung zur Flächendesinfektion
Rechtliche Bewertung aus der Perspektive des Biozidrechts
Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) veröffentlicht gemäß § 23 Abs. 1 IfSG u. a. Empfehlungen zur Desinfektion von Flächen in infektionssensiblen Bereichen des Gesundheitswesens. Die aktuelle KRINKO-Empfehlung zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen weist allerdings erhebliche rechtliche und tatsächliche Mängel auf, die in diesem Beitrag näher betrachtet werden.