Am 20.11.2024 wurde die Revision der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) veröffentlicht und trat am 10.12.2024 in Kraft. Im Rahmen der Revision sind mehrere Änderungen erfolgt, die auch die Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln umsetzen müssen. Dafür gibt es Übergangsfristen:

 

Einführung neuer Gefahrenklassen

In der CLP-Verordnung wurden 2023 die neuen Gefahrenklassen endokriner Disruptor (ED), persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT), sehr persistent sehr toxisch (vPvB), persistent mobil und toxisch (PMT) und sehr persistent und sehr mobil (vPvM) eingeführt. Hier finden sie die jeweiligen Übergangsfristen:

 

Multi Constituent Organic Substances (MOCS)

Für Stoffe, die aus mehreren Einzelstoffen bestehen (Multi Constituent Organic Substances, MOCS), sollen die Daten der Einzelstoffe für die Klassifizierung verwendet werden. Falls Bestandteile enthalten sind, die CMR (kanzerogen, mutagen oder reproduktionstoxisch), ED und PBT, vPvB-Eigenschaften haben, sind abweichende Daten für den Gesamtstoff nicht zu berücksichtigen.

 

Kennzeichnung und Verpackung nach der neuen CLP-Verordnung

Zusätzlich zu beachten:

  • Abweichung für Gebinde <10 mL möglich
  • schwarzer Text auf weißem Hintergrund
  • Zeilenabstand 120 %
  • gut lesbare serifenlose Schriftart

 

Was gilt für Faltetiketten?

Faltetiketten dürfen flächendeckend eingesetzt werden.

Was gilt für Werbung?

Bei eingestuften Gemischen müssen:

  • Gefahrenpiktogramm
  • Signalwort
  • Sicherheitshinweise

eingeblendet werden.

Für das Etikett verbotene Informationen sind auch in der Werbung verboten!

(Bisher ist ungeklärt, welche Dokumente/Medien als Werbung gelten.)

 

Was gilt für Nachfüllstationen?

Die CLP-Verordnung definiert Anforderungen zur Kennzeichnung und zu Risikominderungsmaßnahmen.

Einschränkungen für die Abgabe an Nachfüllstationen gibt es bei Stoffen oder Gemischen mit Einstufung als:

  • akuttoxisch, zielorgantoxisch
  • ätzend (Haut), augenschädigend
  • sensibilisierend (Atemwege, Haut)
  • kanzerogen, mutagen und reproduktionstoxisch
  • entzündbare Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe
  • endokrine Disruptoren
  • persistent (PBT, vPvB, PMT und vPvM)

 

Was gilt für die digitale Kennzeichnung?

Die digitale Kennzeichnung ist grundsätzlich freiwillig und zusätzlich.

 

Fristen für die Aktualisierung von Etiketten

  • ab Kenntnis der neuen Einstufung: Umsetzung in 18 Monaten
  • ab Kenntnis von der Verschärfung der Einstufung: Umsetzung in 6 Monaten

 

Neue Gefahrenklassen

 

Endokriner Disruptor (ED)

Ein endokriner Disruptor ist ein exogener Stoff oder Gemisch, der/das eine oder mehrere Funktionen des endokrinen Systems verändert und folglich in einem intakten Organismus oder seiner Nachkommenschaft oder (Teil)Populationen schädliche Wirkungen auslöst.

PBT und vPvB

Stoffe, die als persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr toxisch (vPvB) eingestuft sind, werden in der Umwelt nicht abgebaut, sondern können sich anreichern.

PMT und vPvM

Stoffe, die als persistent, mobil und toxisch (PMT) oder sehr persistent und sehr mobil (vPvM) eingestuft sind, sind schwer abbaubare und mobile Stoffe, die sich in der Umwelt verteilen können.