September 2016

 

Unsicherheit nach Medienberichterstattung

In der aktuellen Ausgabe der Stiftung Warentest (Heft 8/2016) wurden Trinkwasser und stille natürliche Mineralwässer auf Rückstände untersucht. Dabei fanden die Tester Spuren von Arzneimitteln, Süßstoffen, Röntgenkontrastmitteln, Korrosionsschutzmitteln, Trihalogenmethan, Pflanzenschutzmitteln und Spuren von AMPA (Aminomethylphosphonsäure), einem Abbauprodukt von Glyphosat.

Als mögliche Quelle von AMPA wurden in der Berichterstattung auch Wasch- und Reinigungsmittel aufgeführt. Hierfür lieferten die Autoren jedoch keine Belege oder die Nennung einer Begründung.

Fest steht: AMPA wird als Rohstoff bei Wasch- und Reinigungsmitteln nicht direkt eingesetzt und kann lediglich als Verunreinigung von Rohstoffen aus der Klasse der Phosphonate – etwa ATMP (Amino-tris(Methylen-Phosphonsäure)) – in Wasch- und Reinigungsmitteln auftreten.

Was ist AMPA und wie muss es bewertet werden?

AMPA tritt in der chemischen Synthese von ATMP als ein Zwischenprodukt auf und ist infolgedessen als Verunreinigung vorhanden. Dabei handelt es sich um einen Gehalt von < 0,1% w/w und wird auch so von Herstellern angegeben.

In ihrer Bewertung zu AMPA in Trinkwasser hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammengefasst, dass AMPA eine geringe Toxizität aufweist. Es ist nicht bio-akkumulierend und weist keine krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Wirkungen auf. Zusammenfassend wird festgestellt, dass „AMPA in Trinkwasser keine Gefährlichkeit für die menschliche Gesundheit darstellt“.

Einsatz von ATMP und schützende Maßnahmen

Phosphonate wie ATMP werden in vielen Wasch- und Reinigungsmittel als Komplexbildner eingesetzt, darunter beispielsweise auch als Additiv für Flaschenreinigungsanlagen. Sie haben in den vergangenen 25 Jahren vor allem als Ersatzstoffe für EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure) an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 1991 hatten verschiedene Industrieverbände im Zuge einer freiwilligen Vereinbarung zugesagt, den Eintrag von EDTA in oberirdische Gewässer Deutschlands zu verringern.

Die Formulierungsanteile von ATMP liegen üblicherweise bei 5 Prozent in den Additiven für die Flaschenreinigung. Diese Additive werden in der Regel zu 0,2 Prozent der Reinigungslösung hinzu dosiert. Anschließend findet erst eine Spülung mit Warmwassersystemen, dann eine Spülung mit Kaltwasser und zusätzlich eine Endspülung mit klarem Wasser statt.

In §30 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird verlangt, dass von der Behandlung von bzw. mit Bedarfsgegenständen kein Risiko für ein etwaiges Lebensmittel ausgehen darf. Hierzu dient die aufwendige Dreifachspülung mit Wasser, die einen Verbleib von Rückständen auf Oberflächen sehr unwahrscheinlich macht.

Mögliche Kontaminationsquellen

Neben dem Einsatz in Additiven für Flaschenreinigungsanlagen findet sich ATMP in vielen anderen Verwendungskategorien wieder. Daher müssten verschiedene Produkte, die auch direkt in der Verwendung der Getränkeindustrie liegen – etwa Etiketten –, als mögliche ursächliche Quelle einer Kontamination von Getränken mit AMPA in Betracht gezogen werden.

Im Einzelnen wird ATMP mengenmäßig etwa in der Verwendung zur Herstellung von Zellstoff und Papier, als Veredelungs- und Imprägnier-Mittel für Papier und unter anderem auch als Verarbeitungsstoff für Wasserbehandlungschemikalien verwendet.

Insbesondere die Vielzahl der von Stiftung Warentest gefundenen Substanzen legt den Schluss nahe, dass der Eintrag von ATMP mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits zuvor in die Mineralquellen und das Trinkwasser stattfindet, denn durch die Verwendung von Phosphonaten aus Reinigungsprodukten für die Flaschenwiederaufbereitung.

Derzeitige Additive auf ATMP-Basis für Flaschenreinigung unbedenklich

Bei näherer Betrachtung einer Mengenbilanzierung von ATMP in der Reinigungslauge sowie einer Restkonzentration im Restwasser einer Betriebsflasche muss man zu dem Schluss kommen, dass – wenn überhaupt – allenfalls eine äußerst verschwindend geringe Menge an ATMP im Restwasser einer Flasche vorhanden sein kann.

Zusammenfassend hält der IHO deshalb den Einsatz von Aminophosphonsäuren in Additiven für die Flaschenreinigung für unbedenklich. Zurzeit ist dies die bestmögliche Technologie – insbesondere im Hinblick auf die menschliche Gesundheit und ökologische Kriterien.