Als zentraler Expertenpool des IHO bearbeitet der Technische Ausschuss chemische, chemikalienrechtliche und technische Fragenstellung, die mehrere oder alle Fachbereiche betreffen. Er setzt sich aus Mitarbeitern der Mitgliedsfirmen und damit kompetenten Vertretern jedes Fachbereichs zusammen. Bei Bedarf werden zusätzlich Unternehmensexperten oder externe Experten hinzuberufen.

Der Technische Ausschuss begleitet Gesetzgebungsverfahren, informiert Mitgliedsunternehmen bei Gesetzesänderungen und erarbeitet Umsetzungshilfen und Guidelines für die Mitgliedsunternehmen.
Er erarbeitet firmenübergreifende Position und vertritt gemeinsame Interessen gegenüber Politik und Behörden in Deutschland und Europa, hauptsächlich durch die europäischen Verbände Detergents Europe und CEFIC. Dazu gehört auch die Einsetzbarkeit bestimmter Stoffe sichern, um Produktanwendungen zu erhalten und die Produkteffizienz beim Kunden weiter sicherzustellen.
Zudem gehört zu den Aufgaben des Technischen Ausschuss die Bearbeitung von Themen auf Anforderung der Fachbereiche, die Abstimmung von Interessen mit anderen Industrieverbänden und das Erstellen von IHO-Informationsmaterial zu gesetzlichen Themen, das von allen Mitgliedsfirmen in der Kundenkommunikation genutzt werden kann.
- Themen, die mehrere oder alle Fachbereiche betreffen, und zu denen eine branchenspezifische Aktivität notwendig ist
- Verbandsübergreifende Biozidfragestellungen werden vom Arbeitskreis Biozide bearbeitet
- Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben
- Umsetzung gültiger Gesetze und Vorschriften
- Information der Mitgliedsfirmen
- Umsetzungshinweise und Guidelines für gesetzliche Änderungen für die Mitgliedsunternehmen
- Erstellung von IHO-Kundeninformationen zu gesetzlichen Themen, die von allen Mitgliedsfirmen in der Kundenkommunikation genutzt werden können
- Vertretung gemeinsamer Interessen gegenüber Politik und Behörden in Deutschland und Europa hauptsächlich durch die europäischen Verbände Detergents Europe und CEFIC
- Abstimmung mit anderen Interessen und auch anderen Industrieverbänden
- Einsetzbarkeit bestimmter Stoffe sichern, um bestimmte Produktanwendungen zu erhalten und die Produkteffizienz beim Kunden weiter sicherzustellen und auch die Umweltverträglichkeit beim Kundeneinsatz der Produkte zu verbessern und zu erhalten.
- Technische Fragen klären
- Bearbeitung von Themen auf Anforderung der Fachbereiche
- 2 bis 3 Arbeitssitzungen jährlich
- Telefonkonferenzen und E-Mail („Quick Response Group“)
- Bildung von Arbeitskreisen und Projektgruppen
- Entsendung von Mitgliedern in Arbeitskreise außerhalb des IHO, z.B. in Kooperationen
- EU: Dachverbände der Chemie (CEFIC) und Reinigungsmittelhersteller (Detergents Europe), Kommissionsarbeitsgruppen
- Deutschland: Verband der Chemischen Industrie (VCI), korrespondierende Fachverbände, Bundesministerien und Bundesoberbehörden, Forschungsinstitute
- IHO-Kennzeichnungsleitfaden zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen
- IHO-Empfehlung Einstufung und Kennzeichnung Sicherheitsdatenblatt
- CLP-Leitfaden in Kürze
- Lagerung von Gefahrstoffen
- Produkthaftung für Kunden
- Transport und Zusammenlagerung von Wasch- und Reinigungsmitteln mit Lebensmitteln
- Verantwortlicher Einsatz von Komplexbildnern
- Umsetzung der EU–Detergenzienverordnung