Ein Turnhallenboden muss diverse Anforderungen erfüllen. Einerseits muss der Boden im richtigen Maße rutschhemmend sein, um die Gefahr von Stürzen zu minimieren. Andererseits wird ein Turnhallenboden sehr viel genutzt und strapaziert. Entsprechend oft sollte er gereinigt werden, um Hygiene und Rutschhemmung zu gewährleisten. Denn durch die Entfernung von aufliegendem Schmutz behält der Fußboden sein optimales Gleitverhalten und verhindert Unfälle. Ist der Gleitreibungskoeffizient μ eines Sportbodens zu hoch, dann ist der Boden zu stumpf und Sportler stolpern über ihre eigenen Füße. Allerdings darf der Gleitreibungskoeffizient auch nicht zu niedrig sein, sonst ist der Bodenbelag zu glatt. Dazu kommt, dass sich die Oberfläche eines Hallenbodens über die Dauer verändert, je nachdem wie er genutzt und gereinigt wird. Rückstände von Reinigungs- und Pflegemitteln sowie Verschleiß tragen dazu bei, dass ein gebrauchter Boden nicht mehr die gleichen Eigenschaften wie ein neuer Boden aufweist. Entsprechend muss sich die Reinigung des Sporthallenbodens an die sich verändernden Gegebenheiten anpassen, um zu jeder Zeit die Trittsicherheit in der Halle zu gewährleisten.

Zwei verschiedene Richtlinien zur Trittsicherheit

Zur Bewertung der Trittsicherheit eines Sportbodenbelags gibt es zwei verschiedene Messverfahren: DIN 18032-2 und DIN 51131. Beide Messverfahren ermitteln den Gleitreibungswert eines Fußbodens und geben Aufschluss darüber, ob eine ausreichende Rutschhemmung in der Turnhalle besteht. Allerdings kommen beide Verfahren bei unterschiedlichen Oberflächen zu unterschiedlichen Ergebnissen, daher kann der Gleitreibungskoeffizient gemäß DIN 51131 nicht allgemein zur Einordnung des Gleitreibungskoeffizienten gemäß DIN 18032-2 herangezogen werden und umgekehrt!

1. Messung des Gleitverhaltens gemäß DIN 18032-2

Die Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart bewertet die Trittsicherheit von Sportbodenbelägen gemäß DIN 18032-2. Dieses Messverfahren erfolgt unter Laborbedingungen und prüft damit den stationären Zustand des Bodenbelags. Das Verfahren kann nicht auf einen verlegten Sporthallenboden im Betriebszustand übertragen werden.

2. Messung des Gleitverhaltens gemäß DIN 51131

Um die Trittsicherheit eines Fußbodens auch im Betriebszustand bestimmen und überprüfen zu können, wurde ein ortsunabhängig einsetzbares Messverfahren entwickelt und in DIN 51131 beschrieben. Das Messgerät GMG 200 bewegt sich selbsttätig auf dem Hallenboden fort und misst dabei die Reibung der Fußbodenoberfläche. Die Kontaktstelle zwischen Bodenbelag und Messgerät kann wahlweise aus Gummi, PVC oder Leder bestehen, sodass alle gängigen Materialen von Schuhsohlen getestet werden können.

Richtige Anwendung schont die Umwelt

Ein Verbot von Fluorcarbonharzen in Produkten zur Wiederaufbereitung von persönlicher Schutzausrüstung ist keine praktikable Lösung. Eine mögliche Folge wäre die Herstellung entsprechender Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit Fluorcarbonharzen außerhalb der EU. Hier wäre die Überwachung von Produktion und Transport noch schwieriger, sodass sich die Umweltproblematik nur an einen anderen Ort verschieben würde. Stattdessen ist der verantwortungsvolle Umgang mit Fluorcarbonharzverbindungen, hinsichtlich der empfohlenen Anwendung und Entsorgung, durch die Nutzer der einzig wirkungsvolle Weg, um eine Beeinträchtigung der Umwelt zu verhindern. Dafür existieren detaillierte Ausarbeitungen, zum Beispiel von Fluoro Council. So sollen die Ausrüstungsflotten möglichst wiederverwendet werden, um immer nur einen Zusatz zur Herstellung der alten Konzentration zu dosieren. Falls das nicht geht, kann die Ausrüstungszeit entsprechend angepasst werden. Nicht wiederverwendbare Flotten sollten nicht über den Wasserpfad entsorgt werden. Ein Verbraucherrisiko bei wasser- und schmutzabweisenden Bekleidungstextilien besteht laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Übrigen nicht.

Praxisbeispiel: Untersuchung einer rutschigen Turnhalle

In einer Sporthalle ist ein Linoleum-Boden gemäß DIN 18032 verlegt und beschichtet. Auch die Reinigung durch eine Wischpflege wird nach diesen Richtlinien durchgeführt. Eines Tages bemerkt der Sportlehrer rutschige Stellen auf dem Fußboden und die Sporthalle wird vorübergehend gesperrt. Das Messgeräte GMG 200 kommt zum Einsatz und liefert für den Hallenboden folgende Ergebnisse:

  • Direkte Messung des Bodens: 0,27 μ
  • Nach Staubentfernung mit trockenem Wischbezug: 0,32 μ
  • Nach Reinigung mit Scheuersaugmaschine & Reinigungsmittel ohne Pflegezusätze: 0,38 μ

Laut DIN 18032 muss der Gleitreibungskoeffizient zwischen 0,4 und 0,6 μ liegen, um ausreichend Trittsicherheit zu gewährleisten. Somit wurde selbst nach der Reinigung nicht genügend Reibung erreicht. Allerdings können die Ergebnisse der GMG-200-Messung nicht nach DIN-18032-Richtwerten eingeordnet werden, da sich die beiden Verfahren zu sehr unterscheiden. Deshalb müssen die Werte aus der Turnhalle mit den allgemeinen Empfehlungen der Berufsgenossenschaft abgeglichen werden.

Richtwerte der Berufsgenossenschaft für Rutschhemmung gemäß GMG-200-Messung

  • Rutschhemmung unzureichend: unter 0,3 μ
  • Rutschhemmung besteht, wenn betriebliche Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung und Kontrollmessungen durchgeführt wurden: 0,30 bis 0,45 μ
  • Rutschhemmung besteht: 0,45 μ

Intensive Nutzung erfordert intensive Reinigung

Nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft wurde die Rutschhemmung auf dem Sporthallenboden schon nach der Staubentfernung durch trockenen Wischbezug erreicht – die Halle kann wieder geöffnet werden. In der Praxis wurde der Reinigungsturnus auf zweimal täglich erhöht – und damit ein Gleitreibungskoeffizient von 0,43 μ erreicht. Dieses Beispiel zeigt: Der Reinigungsintervall einer Sporthalle sollte sich nach der Nutzung richten, damit die Trittsicherheit bestehen bleibt. Eine Sporthalle, die von 8 bis 22 Uhr genutzt wird, muss mehrmals täglich gereinigt werden. Die Erfahrungen der IHO-Mitgliedsfirmen sprechen zudem für eine Anpassung der DIN-Werte und der berufsgenossenschaftlichen Richtwerte an die Praxis. Gemäß Messungen nach GMG 200 besteht Rutschhemmung zwischen 0,35 und 0,45 μ. Außerdem sollten Messungen nicht mit Ledergleitern durchgeführt werden, da die meisten Sohlen von Sportschuhen aus Gummi bestehen und ein Ledergleiter den Boden dafür als zu glatt einstuft.