IHO warnt vor Risiken für den Infektionsschutz durch geplante Pflegereform. Der Wegfall des Sachleistungsanspruchs für Pflegehilfsmittel gefährdet Prävention, Versorgungssicherheit und Resilienz.
Der Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) kritisiert die im Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vorgesehenen Änderungen bei den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Die geplante Abschaffung des Sachleistungsanspruchs für Pflegegrad 1 sowie die Überführung der Leistungen für die Pflegegrade 2 bis 5 in ein pauschales Entlastungsbudget schwächen aus Sicht des Verbandes den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege.
„Hygiene- und Infektionsschutzprodukte sind keine frei verfügbaren Konsumgüter, sondern unverzichtbare Bestandteile einer sicheren Pflegeversorgung“, erklärt der IHO. Der bisherige Sachleistungsanspruch nach § 40 SGB XI gewährleistet eine verlässliche und zweckgebundene Versorgung mit essenziellen Hygieneprodukten wie Desinfektionsmitteln oder Schutzhandschuhen. Durch die Einbindung in ein allgemeines Budget konkurrieren diese Produkte künftig mit anderen Pflegeausgaben.
Basishygiene und insbesondere die Händehygiene gehören nach den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu den wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen. Gerade in der häuslichen Pflege sind entsprechende Schutzmaßnahmen unverzichtbar.
Die Reform steht damit im Widerspruch zu den politischen Zielen von Prävention, ambulanter Versorgung und Kostenkontrolle. Weniger wirksame Infektionsprävention führt zu mehr Infektionen, zusätzlichen Arztkontakten, Krankenhausaufenthalten und höheren Kosten für das Gesundheitswesen.
Darüber hinaus sieht der Verband Auswirkungen auf die Resilienz des Gesundheitssystems. „Die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie haben gezeigt, dass der Zugang zu Hygiene- und Infektionsschutzprodukten systemrelevant ist. Eine Schwächung dieses Zugangs betrifft daher nicht nur einzelne Pflegebedürftige, sondern die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitswesens insgesamt.“
IHO fordert Erhalt des Sachleistungsanspruchs
Der IHO fordert, den bestehenden Sachleistungsanspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für alle Pflegegrade beizubehalten und weiterzuentwickeln. Infektionsschutz muss auch künftig zweckgebunden, niedrigschwellig und verlässlich abgesichert bleiben.
Er ist Teil einer sicheren Pflegeversorgung und darf nicht in frei verfügbaren Budgets relativiert werden.