Auswertungen von tätigkeitsbezogenen Arbeitsplatzmessungen bei der Grundreinigung von Fußböden in der Gebäudereinigung haben gezeigt, dass bei 2-Butoxyethanol-haltigen Produkten mit einer Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes zu rechnen ist.

Mit einer gemeinsamen Veröffentlichung – Faktenpapier zur Information für gewerbliche Verwender: 2-Butoxyethanol bei der Grundreinigung von Fußböden – informieren die drei Interessensvertreter IHO, Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) die Anwender von 2-Butoxyethanol-haltigen Grundreinigern (GG60/GG90) und erläutern Vorgehensweisen für Gebäudereiniger, wenn keine Substitution möglich ist.

Wahl der Rohstoffe essenziell

Für die im IHO organisierten Hersteller von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ist die Wahl der individuellen Rohstoffe essentiell für die Produktanforderungen.

Entwicklungsleitlinien geben klare Auswahlkriterien zur Rohstoffwahl vor. Rechtskonformität, Stand der Technik, Arbeits- und Umweltschutz müssen sichergestellt sein und Verbesserungen werden kontinuierlich implementiert.

Arbeitssicherheit für Anwender

Alle drei Interessensvertreter tauschen sich dazu regelmäßig aus, um neue Erkenntnisse umzusetzen und ein hohes Maß an Arbeitssicherheit für die Anwender zu gewährleisten.

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