25.11.2020
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Pandemiesituation ist das selbstständige Umfüllen von Desinfektionsmitteln häufiger geworden und auch der Anwenderkreis erweitert sich. Die Frage wie sichergestellt werden kann, dass Wirksamkeit der Desinfektionsmittel und Anwendungssicherheit nicht beeinträchtigt werden, wird immer häufiger gestellt.

Voraussetzung für das neue Befüllen des Desinfektionsmittelspenders

Generell ist beim Umfüllen darauf zu achten, dass die Hände, der Arbeitsplatz und die Gegenstände, die mit dem Desinfektionsmittel in Berührung kommen, sauber und rein sind, um Kontaminationen zu vermeiden. Außerdem sind folgende Punkte zu beachten:
+ Vollständige Entleerung der Spenderflasche
+ Nicht vollständig entleerte Behälter dürfen nicht nachgefüllt werden
+ Die leere Spenderflasche muss von sichtbaren Verschmutzungen gereinigt werden
+ Vor dem erneuten Befüllen ist die sorgfältige Reinigung und Desinfektion des kompletten Spenders notwendig (alkoholbasierte Flächenwischdesinfektion), die Pumpe gemäß Herstellerangaben aufzubereiten (Mehrwegpumpen) oder zu verwerfen (Einwegpumpen).
+ Der Nachfüllvorgang darf nur von geschultem fachkundigen Personal durchgeführt werden.
+ Die Nachbefüllung ist zu dokumentieren.
+ Auf der Spenderflasche muss angegeben werden:
1. Die aktuelle Chargennummer
2. Das Datum der Nachbefüllung
3. Das jeweilige Verfallsdatum
+ Flaschen mit Klippverschluss sind immer gut zu verschließen.

Besonderer Hinweis für die Verwendung von WHO-Rezepturen:

Nach jeder Herstellung und vor dem Gebrauch sollten die Gebinde in den ersten 72 Stunden gut verschlossen aufbewahrt sein. Dies soll evtl. eingebrachte Sporen sicher abtöten.

Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften und Empfehlungen

Gemäß Gefahrstoffverordnung werden Anforderungen an Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen und Gemischen, einschließlich entzündbaren Desinfektionsmitteln definiert. Die erforderlichen Maßnahmen sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Sollte keine eigene Expertise im Betrieb vorhanden sein, muss diese durch eine externe Unterstützung sichergestellt werden.
Für die Verwendung z. B. Kliniken, Arztpraxen oder Pflegeheime sind kleine Gebinde (≤ 5 Liter) am besten handhabbar und sollten möglichst nicht überschritten werden. Sind Umfüllungen auf kleinere Gebinde erforderlich, sind allgemeine Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Tätigkeiten nur in gut gelüfteten Bereichen durchzuführen oder das Vermeiden unmittelbar wirksamer Zündquellen (wie z.B. offene Flammen, elektrische Geräte oder Rauchen im Nahbereich), einzuhalten. Beim Umfüllen von entzündbaren Desinfektionsmitteln, bei denen infolge elektrostatischer Aufladungen Explosionsgefährdungen bestehen können, sind zusätzliche Maßnahmen zur elektrostatischen Ableitung erforderlich.

Umfüllen Gebinde größer 5 Liter:

Beim Umfüllen größerer Gebinde (über 5 Liter) von entzündbaren Desinfektionsmitteln, bei denen infolge elektrostatischer Aufladungen Explosionsgefährdungen bestehen können, müssen insbesondere die Brand- und Explosionsgefahren nach Gefahrstoffverordnung (siehe TRGS
725, TRGS 510) bewertet und beachtet werden, da explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Es müssen daher entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um eine Entzündung der Dämpfe zu verhindern. Maßnahmen sind unter anderem:
+ Gute Belüftung der Räumlichkeit
+ Vermeidung von Zündquellen im Gefahrenbereich
+ Vermeidung von elektrostatischen Zündquellen durch die Verwendung leitfähiger/ableitfähiger Gebinde und die Erdung aller leitfähigen/ableitfähigen
Komponenten beim Umfüllvorgang

Zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung und Entzündung muss beim Umfüllen von entzündbaren Desinfektionsmitteln, bei denen infolge elektrostatischer Aufladungen Explosionsgefährdungen bestehen, auf eine Erdung der Gebinde (Gebinde aus dem abgefüllt und Gebinde, in die abgefüllt wird), des Trichters und der tätigen Person (ableitfähige Sicherheitsschuhe) geachtet werden. Sollten diese Vorkehrungen nicht möglich sein, lassen Sie sich durch entsprechende Arbeitsschutzunternehmen beraten oder eine Umfüllung durch geeignete Unternehmen durchführen, die über entsprechende fachliche Expertise verfügen.

Hier finden Sie die IHO-Kundeninformation als PDF zum Download:

2020-11-25 IHO Information Befüllen Desinfektionsmittelspender.