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Mai 2021

Im Mai wurde eine VCI-Position zu bioziden Wirkstoffen in nicht-bioziden Produkten veröffentlicht, an dessen Erarbeitung der IHO aktiv mitgewirkt hat. Die Position ist die Erste in einer geplanten Reihe von Positionen, die sich mit weiteren Grenzfällen in der Biozidprodukte-Verordnung beschäftigen.

 

Ziel der Positionen ist es Rechtssicherheit zu schaffen und Überwachungsbehörden sowie Unternehmen innerhalb der Industrie aufzuklären. Denn trotz der Definition in Artikel 3 der Biozidprodukte-Verordnung ist nicht immer eindeutig, ob es sich bei einem bestimmten Produkt um ein Biozidprodukt handelt oder nicht. Uneindeutige Grenzfälle sind zum Beispiel Produkte, die einen Stoff enthalten, der sowohl als biozider Wirkstoff verwendet werden als auch in anderen Funktionen in einer Formulierung enthalten sein kann.

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