18.11.2020
Die WHO empfiehlt ausdrücklich zur hygienischen Händedesinfektion nur alkoholbasierte Desinfektionsmittel.
Europäische Normen (EN 13727, EN 13624, EN 14476, EN 1500) lassen als maximale Einwirkzeit für hygienische Händedesinfektionsmittel 1 Minute zu. Ein Desinfektionsmittel muss für diese Anwendung in maximal 1 Minute zumindest gegen Bakterien und Hefen nach EN 13727, EN 13624 und EN 1500 wirksam sein. Gegen darüber hinaus ausgelobte Krankheitserreger (z.B. behüllte Viren, wie Coronavirus) muss die Wirksamkeit gemäß entsprechender Normen (z.B. EN 14476) hiervon abweichend innerhalb max. 2 Minuten nachgewiesen sein.
Eine Wirksamkeit innerhalb 1 Minute ist bei chlorbasierten Desinfektionsmitteln in hautverträglicher Anwendungskonzentration erfahrungsgemäß in der Regel nicht gegeben. Dagegen sind alkoholbasierte Desinfektionsmittel bei angemessener Formulierung innerhalb von 30 Sekunden wirksam, was im Hinblick auf Hautverträglichkeit und Anwendercompliance deutlich vorteilhafter ist.
Problemstellung
Chlorhaltige Desinfektionsmittel haben einen alkalischen pH, um eine längere Haltbarkeit zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß ist deshalb die Hautverträglichkeit solcher Formulierungen bei wiederholter Anwendung als problematisch zu betrachten.
Gerade während einer Pandemie ist aber eine häufige Anwendung von Händedesinfektionsmittel wünschenswert. Eine schlechte Hautverträglichkeit führt wiederum zu schlechter Compliance.
Alkoholbasierte Desinfektionsmittel mit Rückfetterkomponenten zeigen eine gute Hautverträglichkeit, auch bei häufiger Anwendung.
Fazit
Vor diesem Hintergrund rät der IHO von Desinfektionsmitteln auf Basis Aktivchlor zur Händedesinfektion ab. Stattdessen wird geraten, der WHO-Empfehlung zu folgen und nur alkoholbasierte Desinfektionsmittel anzuwenden.