Sie tritt am 22. März 2026 (20 Tage nach Veröffentlichung) in Kraft und findet damit am 23. September 2029 verbindlich Anwendung.
Die überarbeitete Verordnung ist ein regulatorischer Meilenstein für Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel.
Sie enthält umfassende Änderungen u. a. zu den folgenden Themen:
- Bioabbaubarkeit
- Digitale Produktpässe (DPP)
- Digitales Labeling
- Mikroorganismen / mikrobiologische Reiniger
- Ingredient Data Sheets (IDS)
- Übergangsbestimmungen
Mit der Veröffentlichung gelten nun folgende Übergangsregelungen:
Produkte vor 23.09.2029 in Verkehr gebracht:
Unbegrenzt abverkaufbar, sofern konform mit VO (EG) 648/2004.
Produkte zwischen 23.09.2029 und 22.09.2030:
Dürfen bis 23.09.2030 weiter abgegeben werden.
Zusätzliches Übergangsjahr für die Umstellung (Label, Verpackung, Rezepturen).
Ab 23.09.2030:
Es gilt ausschließlich VO (EU) 2026/405.
Ausnahme: gestaffelte Bioabbaubarkeitsanforderungen (siehe oben).