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Detergenzienverordnung – Veröffentlichung im Amtsblatt der Union

Datum

2. März 2026

Sie tritt am 22. März 2026 (20 Tage nach Veröffentlichung) in Kraft und findet damit am 23. September 2029 verbindlich Anwendung.

Die überarbeitete Verordnung ist ein regulatorischer Meilenstein für Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel.

Sie enthält umfassende Änderungen u. a. zu den folgenden Themen:

  • Bioabbaubarkeit
  • Digitale Produktpässe (DPP)
  • Digitales Labeling
  • Mikroorganismen / mikrobiologische Reiniger
  • Ingredient Data Sheets (IDS)
  • Übergangsbestimmungen

Mit der Veröffentlichung gelten nun folgende Übergangsregelungen:

Produkte vor 23.09.2029 in Verkehr gebracht:

Unbegrenzt abverkaufbar, sofern konform mit VO (EG) 648/2004.

Produkte zwischen 23.09.2029 und 22.09.2030:

Dürfen bis 23.09.2030 weiter abgegeben werden.

Zusätzliches Übergangsjahr für die Umstellung (Label, Verpackung, Rezepturen).

Ab 23.09.2030:

Es gilt ausschließlich VO (EU) 2026/405.
Ausnahme: gestaffelte Bioabbaubarkeitsanforderungen (siehe oben).

Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns gerne.