Das Robert Koch-Institut (RKI) hat im Epidemiologischen Bulletin 19/2020 unter dem Titel “Händedesinfektion unter den Bedingungen der SARS-CoV-2-Pandemie” eine Analyse zu den Wirksamkeiten von Händedesinfektionsmitteln nach Standard-WHO-Rezepturen veröffentlicht, die von Apotheken aber aber auch in pharmazeutischen und chemischen Unternehmen sowie durch juristische Personen des öffentlichen Rechts zeitlich befristet hergestellt werden, um den Mangel an Händedesinfektionsmitteln während der Pandemie auszugleichen.
Die Herstellungserlaubnis basiert auf der Allgemeinverfügung (AV) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Diese umfasst veröffentlichte Rezepturen, z. B. der WHO und den Standardzulassungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Das RKI bewertet die Wirksamkeiten der zwei Standard-WHO-Rezepturen als nicht ausreichend für die chirurgische Händedesinfektion.

Der IHO hatte in seiner Stellungnahme “IHO-Information WHO-Rezepturen in Krankenhäusern” vom 23.03.2020 bereits die WHO-Rezepturen kritisch für den Einsatz in Krankenhäusern bewertet.

So lautet die Analyse des RKI: “Mit beiden Formulierungen (WHO-Formulierungen, Anmerkung IHO) konnte die erforderliche Wirksamkeit für die hygienische Händedesinfektion (DIN EN 1500) mit 3 ml in 30 s nicht erreicht werden. Eine ausreichende Wirksamkeit wurde erst durch eine zweifache Anwendung für insgesamt 60 s, d. h. 2 × 3 ml für 2 × 30 s erreicht. Außerdem konnte mit beiden Formulierungen, auch nach den in Deutschland eher unüblichen 5 min Anwendungszeit, keine ausreichende Wirksamkeit für die chirurgische Händedesinfektion (EN 12791) erreicht werden. Diese Limitationen der WHO-Rezepturen sind in Europa wenig bekannt, da wir daran gewöhnt sind, konfektionierte Händedesinfektionsmittel zu verwenden, die den europäischen Standards entsprechen, d. h. typischerweise eine hygienische Händedesinfektion in 30 s bzw. eine chirurgische Händedesinfektion in 90 s ermöglichen.”

Abschließend kommt das RKI zu der Einschätzung: “Die Händedesinfektion mit Produkten mit nachgewiesener Wirksamkeit bietet eine bakterizide und begrenzt viruzide Wirksamkeit, die SARS-CoV-2 einschließt. Im medizinischen und pflegerischen Umfeld ist die Händedesinfektion mit entsprechend in ihrer Wirksamkeit belegten alkoholischen Präparaten das Mittel der Wahl. (…)

“Vorhandene Bestände der anderen Rezepturen nach AV sollten nicht verworfen, sondern unter Kenntnis der Limitationen aufgebraucht werden. Bei den originalen WHO-Rezepturen müssen die Anwender zwingend über die veränderte Anwendung für die hygienische Händedesinfektion (2 × 30 s!) und die Untauglichkeit zur chirurgischen Händedesinfektion aufgeklärt werden. Beispiele für den sinnvollen Einsatz sind öffentliche Bereiche im Gesundheitswesen oder Pflegeeinrichtungen zur Unterbrechung von SARS-CoV-2-Übertragungen, da auch hierfür kürzlich die Wirksamkeit belegt wurde.”

Sie finden das Epidemolische Bulletin des RKI unter diesem Link.

(zuletzt abgerufen 11.05.2020, 09.00 Uhr).

Eine Übersicht über begrenzt viruizde, begrenzt viruzid PLUS und viruzid wirksame Desinfektionsmittel finden Sie auf www.desinfektionsmittelliste.de