**Sicherheitsrichtlinien für den verantwortungsbewussten Umgang mit Peressigsäure und organischen Peroxiden**

 

Im Rahmen der aktuellen ADR-Vorschriften (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) ist beim Transport von Peressigsäure besondere Vorsicht geboten. Es dürfen nur Gebinde mit entsprechender Baumuster-Zulassung verwendet werden, welche durch anerkannte Prüfinstitute wie die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geprüft wurden.

 

Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist die Auslieferung von stabilisierten Peroxyessigsäureprodukten nur bei Vorhandensein eines gültigen Prüfzertifikats sicher möglich. Dieses Zertifikat sollte stets bereitgehalten werden.

 

Des Weiteren ist für Tätigkeiten im Umgang mit organischen Peroxiden, einschließlich Peressigsäure die neue Technische Regel für Gefahrstoffe 741 (TRGS 741) zu beachten. Hier werden u.a. das Herstellen, Lagern, Abfüllen und Bereitstellen, insbesondere im Hinblick auf Brand- und Explosionsgefahren geregelt. Diese Regelung basiert auf der DGUV Vorschrift 13 “Organische Peroxide” und beinhaltet praxisorientierte Anforderungen und Empfehlungen für einen sicheren Umgang und die Lagerung von organischen Peroxiden.

 

Die Befolgung dieser Richtlinien und Vorschriften ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit im Umgang mit Peressigsäure und organischen Peroxiden. Durch die Einhaltung dieser Maßnahmen können potenzielle Gefahren abgemildert und ein verantwortungsbewusster Transport sowie Umgang mit diesen Substanzen sichergestellt werden.

 

Diese Angaben ersetzen den bisher veröffentlichten Leitfaden des IHO zum Umgang, Transport und Lagerung von Peressigsäure.

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