Erstmals wurde die sogenannte Primärproduktion in die EU-Lebensmittelhygieneverordnung integriert. Dadurch entsteht eine einheitliche Hygiene-Regelung für die gesamte Lieferkette – vom Acker bis zum Teller. Diese betrifft die Tierhaltung ebenso wie die lebensmittelerzeugenden und -verarbeitenden Betriebe sowie nicht-private Küchen. Diese Verordnungen enthalten ein HACCP-Konzept sowie einen Verweis auf Leitfäden für gute Hygiene- und Verfahrenspraxis. In den EU-Lebensmittelhygieneverordnungen 852/2004 bis 854/2004 wird auch der Einsatz von Desinfektionsmitteln geregelt. Dafür sind entsprechende Hygienemaßnahmen erforderlich, zum Beispiel zur Auswahl des geeigneten Desinfektionsmittels.
Geeignete Desinfektionsmittel – was heißt das?
In der DIN-Norm 10516 sind geeignete Desinfektionswirkstoffe definiert. Diese Norm dient als Leitfaden für gute Hygiene in der Küche und entlang der Lieferkette.
Listen mit Desinfektionsmitteln stellen Informationen zur Verfügung, welche Desinfektionsmittel es am Markt gibt und wie sie verwandt werden. Sie können bei der Erstellung von Hygiene-Plänen eine gute Orientierung geben. Produkte die nach der Biozid-Verordnung (BPV (EU) Nr. 528/2012) zugelassen sind, haben eine auf Europäische Normen nachgewiesene und durch die Zulassungsbehörden begutachtete Wirksamkeit.
Zulassung für Desinfektionsmittel
Die Biozidprodukteverordnung (BPV) beschreibt Zulassungsverfahren für Desinfektionsmittel. Je nach Produkt ist eine Zulassung bis spätestens 2024 vorgesehen. Ein Teil dieser Zulassung für Desinfektionsmittel ist die Überprüfung der Wirksamkeit mittels mikrobiologischer Wirksamkeitstests. Hierbei wird eindeutig die Überprüfung nach europäischen Normen gefordert.
Prüfberichte – Zulassungsverfahren
Der überwiegende Teil der deutschen Hersteller prüft die Wirksamkeit eigener Desinfektionsmittel nach Europäischen Normen. Die in den Normen festgelegten Methoden und Verfahren sind für die Zulassung gemäß Biozidprodukteverordnung vorgeschrieben. Sie bilden den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Der Nachweis der bioziden Wirksamkeit von Produkten wird im Rahmen der Zulassung gefordert. Die Methoden und Auswahlkriterien sind vorgeschrieben. Das Ergebnis der jeweiligen Prüfungen wird in Prüfberichten dokumentiert, die bei der Zulassungsbehörde eingereicht werden. Die Behörde prüft und begutachtet die Berichte unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Geprüfte Desinfektionsmittel nach DIN- & EN-Norm
Die erste Wahl zur Überprüfung der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind die Methoden nach EN-Norm. Einen Überblick über die entsprechenden Verfahren zum jeweiligen Anwendungsbereich liefert die EN DIN 14885.